Die Prüfungsrichtlinien der UFMA sind für alle angeschlossenen Vereine, Schulen und Clubs verbindlich, um einen einheitlichen Standard zu sichern.
Fachlich ist jede vertretende Sportart für den Inhalt der Prüfung selber verantwortlich, jedoch ist es wichtig, einheitliche Standards im Ablauf, sowie bei der Vorbereitung zur Prüfung sicherzustellen.
Voraussetzung zur Prüfung:
1. Vorbereitung zur Prüfung:
Der Prüfling ist gut vorbereitet und hat pünktlich zu erscheinen.
In der Vorbereitung zur Prüfung ist eine Anwesenheit von min. 70 % der angebotenen Trainingszeit erforderlich.
2. Ablauf der Prüfung:
a. Der Prüfling akzeptiert die Prüfungsordnung der jeweiligen Sportart, die Prüfer und deren Entscheidung.
b. Der Prüfling nimmt an der Prüfung auf eigene Gefahr teil und kennt die Risiken.
c. Die Prüfung kann jederzeit vom Prüfling und/oder von den Prüfern abgebrochen werden.
3. Wartezeiten:
Systeme mit Halbfarben:
Zwischen der Kyu-Prüfung bei Halbfarben müssen mindestens drei Monate, ab Blaugurt 6 Monate und ab Braungurt, 1 Jahr liegen.
Systeme mit Vollfarben:
Zwischen den Kyu-Prüfungen bei Vollfarben, müssen vom Weißgurt zum Gelbgurt und vom Gelbgurt zum Orangegurt min. 3 Monate und vom Orangegurt zum Grüngurt sowie vom Grüngurt zum Blaugurt und vom Blaugurt zum Braungurt müssen mindestens 6 Monate liegen.
Zwischen der Prüfung vom Braungurt 1. Kyu (Schülergrad) zum Schwarzgurt 1. Dan (Meistergrad) müssen mindestens ein Jahr vergangen sein.
Vom 1. Dan (Meistergrad) zum 2. Dan (Meistergrad) und 3. Dan (Meistergrad) müssen mindestens jeweils 2 Jahre liegen.
4. Anmeldung zur Prüfung:
Der Prüfling muss zur Prüfung angemeldet sein und die Prüfungsgebühr vor Ablegen der Prüfung gezahlt haben. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr bei Nichtantreten, Nichtbestehen oder Abbruch ist nicht möglich.
UFMA
Gebührenordnung:
Prüfungsgebühr:
15. Kyu bis 2. Kyu Schülergrad: € 30
Braun, 1. Schülergrad, € 50,–
Schwarz, 1. Lehrergrad, € 150,–
Schwarz, 2. Lehrergrad, € 150,–
Schwarz, 3. Lehrergrad, € 150,–
Gürtel (in Prüfungsgebühr inkl.)
Urkunden UFMA (in Prüfungsgebühr inkl.)
Die Prüfungsgebühren sind vor der Prüfung im Voraus zu überweisen und werden nicht zurückerstattet.
Verbandspass UFMA (inkl. erster Sichtmarke) € 30,–
Jahressichtmarke UFMA (für Folgejahre)
Für Schulen und Vereine: € 20,–
Für Einzelmitgliedschaft: € 30,–
Abzeichen UFMA € 5,–
Stand: 10.10.2025
Gültig ab: 01.01.2026